Aktueller Hinweis:
Der Tannenwald hat auch am 4. Adventswochenende geöffnet!
gem. §8 Abs. 2 Nr. 2 , Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, verkündet am 14 Dezember 2020, in Kraft ab 16. Dezember:
" ...ist zulässig..der Verkauf von Weihnachtsbäumen, soweit er außerhalb geschlossener Räume stattfindet..." (Klicken Sie hier für mehr Informationen)
Auf ca. 40.000 m² kann draußen im Tannenwald der Verkauf von Weihnachtsbäumen weiterhin, trotz allgemeinem Lockdown,
ohne gesundheitliche Gefährdung durchgeführt werden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!